Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Immer wieder erhalten wir Anfragen die sich mit dem Thema Kostenübernahme bei erektiler Dysfunktion durch die Krankenkasse drehen. Viele Männer sind verunsichert, wenn der behandelnde Arzt die private Bezahlung der Diagnose-Leistung verlangt und darauf verweist, dass die gesetzliche Krankenkasse dies nicht bezahlen würde. Bei einem Betrag von etwa 600 Euro ein happiger Preis.
Da dies nicht richtig ist, haben wir die entsprechende gesetzliche Regelung für Sie:
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In § 27(1) Krankenbehandlung des Sozialgesetzbuches (SGB) V heißt es: "Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst
1. ärztliche Behandlung
3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln"
(die Punkte 2, 4, 5 und 6 beschreiben andere Leistungen).
In § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung heißt es: "(1) Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist." - Die erektile Dysfunktion (Impotenz) ist nach zahlreichen seit 1998 ergangenen Gerichtsurteilen eine Krankheit. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in letzter Instanz in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen B 8 KN 9/98 KR R entschieden: Die erektile Dysfunktion, unter der der Kläger leidet, ist eine Krankheit iS des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 27, 28 SGB V).
Die Bestandteile einer gründlichen Diagnostik sind genau festgehalten und in der einschlägigen Fachliteratur und Leitlinien festgehalten. Dazu gehören Anamnese einschl. Sexualanamnese, körperliche Untersuchung, Labor einschl. Hormonstatus, Ultraschalluntersuchung (Sonographie in Verbindung mit einem Schwellkörperinjektionstest – SKIT).
Die unter SKIT zusammengefassten Leistungen werden komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Verzeichnis, das alle Leistungen der Kassenärzte nach Art, Umfang und Punktbewertung enthält. Da heißt es im EBM 2009 unter den Ziffern 33064 und 33062 : Sonographische Untersuchung (Ultraschall) der Gefäße des männlichen Genitalsystems mittels PW- bzw. CW-Doppler-Verfahren, einschließlich Tumeszenzmessung.
Ärzte machen es sich oft leicht und behaupten, dass die nötigen Medikamente privat zu bezahlen sind, weil es nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Diese Aussage ist jedoch falsch. In der seit dem 01.04.2009 geltenden Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA) heißt es eindeutig und ausdrücklich, dass der Wirkstoff Alprostadil für die Diagnostik von der Krankenkasse bezahlt wird. Ärzte dürfen hierfür kein Privatrezept ausstellen und keine private Bezahlung verlangen.
Wichtig ist zu verstehen, dass sich dies nur auf die Kostenübernahme der Diagnostik bezieht und nichts mit dem Thema Potenzmittel kaufen zu tun hat. Dafür gibt es seit geraumer Zeit auch seriöse Anbieter im Internet wie etwa die Online Apotheke Aponet. Dort haben Sie alle erfolgreichen Potenzmittel wie Viagra, Cialis oder Levitra zur Auswahl und können diese rezeptfrei bestellen. Die Bezahlung erfolgt sicher und der Versand anonym – Sie können also ruhigen Gewissens das Potenzmittel Ihrer Wahl online kaufen.
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