Werden Kosten für Viagra und Co. übernommen?
Das Erektionsstörungen eine Krankheit sind, ist allgemein bekannt, auch wenn es oft noch für den Betroffenen ein Tabu-Thema ist. Die Kosten um gegen erektile Dysfunktion und Potenzprobleme mittels Potenzmitteln wie Cialis, Levitra oder Viagra vorzugehen, können möglicherweise von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.
In dem Urteil kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass eine Übernahme der Kosten möglich ist, wenn die Erektionsstörungen krankheitsbedingt sind und – wenn man Staatsdiener ist.
Angestellte, Selbstständige und Arbeiter sollten jedoch die notwendigen Potenzmittel direkt im Potenzmittel Shop erwerben, da ihnen die Krankenkasse die entstehenden Kosten nicht ersetzt.
Urteilsbegründung der Oberverwaltungsgerichts Koblenz
Für eine bestimmte Krankheit keine Beihilfe zu zahlen, sei nicht zulässig, urteilte das OVG. Es sei nicht gerechtfertigt, die Behandlung von Erektionsstörungen nach einer Prostataoperation von der Beihilfe auszuschließen, weil Viagra auch von gesunden Männern zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde. Einem Missbrauch oder „unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse“ könne beispielsweise über eine mengenmäßige Begrenzung des Medikaments oder die Festsetzung eines Höchstbetrages entgegengewirkt werden, hieß es (Az.: 10 A 11598/06.OVG).
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